Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung der AGB

Der Werk- bzw. Dienstvertrag, welcher der Beauftragung zu Grunde liegt, wird ausschließlich zu den folgenden Bedingungen geschlossen. Abweichende AGB´s des Auftraggebers werden sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn die credo-serve GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2. Textform und Rügefrist

  1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
  2. Ist eine in Textform getroffene oder bestätigte Vereinbarung nach Ansicht einer Vertragspartei nicht zutreffend widergegeben, hat diese Partei dies innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Vereinbarung gegenüber der anderen Vertragspartei zu rügen. Versäumt sie diese Frist, wird vermutet, dass die Vereinbarung zutreffend widergegeben ist.

§ 3. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot und die Preise der credo-serve GmbH vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern credo-serve GmbH dem nicht im Einzelfall ausdrücklich im Voraus in Textform zustimmt.

§ 4. Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise welche durch die credo-serve GmbH Angeboten werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
  2. Der Mindestbestellwert liegt bei 300€ netto
  3. Transportkosten sind nicht in der Preisliste enthalten. Sofern Transportkosten anfallen, werden diese im Einzelfall gesondert vereinbart.
  4. Wartezeiten werden, sofern sie im Vertrag vorgesehen sind, wie Arbeitszeiten gemäß der aktuellen Preise von credo-serve GmbH berechnet. Das gleiche gilt für Wartezeiten, die nachträglich aus Gründen entstehen, die von credo-serve GmbH nicht zu vertreten sind (z.B. wegen nicht rechtzeitiger Beistellung von Material). credo-serve GmbH wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich über die Entstehung der Wartezeiten informieren.
  5. Sonstige Kosten, wie etwa Kosten für den Erwerb oder die Anmietung benötigter Arbeitsutensilien, werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann credo-serve GmbH eine Verzugspauschale von 22€ verlangen.
  7. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des Auftrags. Sind für die Bearbeitung eines Auftrags mehr als zwei Wochen vorgesehen, ist credo-serve GmbH berechtigt, alle zwei Wochen die bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.

§ 5. Zeitvorgaben und Ausführungsfristen

  1. Der Beginn und die Durchführung des Auftrags setzen die Abklärung aller technischen Fragen, die Zurverfügungstellung der zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenstände und die Materialbeistellung durch den Auftraggeber für die Durchführung des Auftrags voraus. Daher können und werden im Regelfall keine festen Ausführungsfristen vereinbart.
  2. Werden im Einzelfall feste Ausführungsfristen vereinbart, verlängern sich diese angemessen, wenn die Fristen aufgrund von Umständen nicht eingehalten werden können, die credo-serve GmbH nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere das nicht rechtzeitige Zurverfügungstellen der zu bearbeitenden Gegenstände, von Material, Werkzeugen, Prüf- u. Messmittel und von Zutrittsberechtigungen sowie Arbeitskampfmaßnahmen bei credo-serve GmbH oder dem Auftraggeber.

§ 6. Pflichten und Garantien des Auftraggebers

  1. Von credo-serve GmbH zu prüfende bzw. zu bearbeitende Gegenstände sind durch den Auftraggeber vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Prüf- und Messmittel zur Durchführung der Prüfarbeiten geeignet sind.
  3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass credo-serve GmbH freien Zugang zu den zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenständen hat.

§ 7. Gewährleistung bei Werkverträgen

  1. Sofern es sich bei dem Auftrag um einen Werkvertrag handelt, hat der Auftraggeber etwaige Mängel unverzüglich in Textform gegenüber credo-serve GmbH anzuzeigen. Der Auftraggeber hat credo-serve GmbH die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern. Rücktritts- und Minderungsrechte stehen dem Auftraggeber erst zu, wenn die Nachbesserung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist fehlschlägt.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche an Dritte (z.B. Endkunden, Subunternehmer) abzutreten.
  3. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres. Die Frist beginnt mit Abnahme der Leistung bzw. – wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert – mit Ablauf einer von credo-serve GmbH nach Abschluss der Arbeiten für die Abnahme gesetzten angemessenen Frist.
  4. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Ansprüche wegen dieses Mangels nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
  5. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Gewährleistungsrechte gelten nicht, wenn credo-serve GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.

§ 8. Haftungsbeschränkung

  1. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet credo-serve GmbH nicht für Schäden beim Auftraggeber. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der verletzten Pflicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Die Haftung nach Ziffer 1 Satz 2 ist auf vertragstypische Schäden beschränkt.
  3. Die Haftung für Produktionsausfallschäden und entgangenen Gewinn ist auf 1.000.000 € pro Haftungsfall begrenzt. Die Haftung für Schäden an den zu prüfenden bzw. zu bearbeitenden Gegenständen, an Material, Werkzeugen, Prüf- und Messmitteln sowie sonstigem Eigentum des Auftraggebers ist auf 1.000.000 € pro Haftungsfall begrenzt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der Ziffern 1 bis 3 gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von credo-serve GmbH.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine dem gewünschten Zweck wirtschaftlich entsprechende rechtswirksame Regelung zu vereinbaren.